Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Uwe Rottkamp – NEWSPOINT Redaktionsbüro

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischenUwe Rottkamp – NEWSPOINT Redaktionsbüro,Im Alten Felde 1, 32699 Extertal,www.newspoint.de– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –und seinen Auftraggebern – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit nicht ausdrücklich eine Differenzierung erfolgt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt freiberufliche redaktionelle, journalistische, publizistische sowie beratende Dienstleistungen, insbesondere:

  • Texterstellung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • redaktionelle Betreuung
  • Content-Erstellung für Print- und Online-Medien
  • Lektorat und Korrektorat
  • PR-Beratung
  • Konzeption redaktioneller Inhalte
  • Bildredaktion und journalistische Dienstleistungen

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Einzelvertrag.

(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher, publizistischer oder werblicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, ausdrückliche Annahme oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Auch mündliche, telefonische oder elektronische Beauftragungen gelten als verbindlich, sofern der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Materialien vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere urheber-, marken-, wettbewerbs- oder presserechtlich, zu überprüfen.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Vergütung

(1) Sämtliche Leistungen erfolgen gegen Vergütung gemäß individueller Vereinbarung, Angebot oder aktueller Preisliste.

(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Stundenbasis.

(3) Zusatzleistungen, Korrekturschleifen über das übliche Maß hinaus, kurzfristige Eilaufträge, Wochenend- oder Feiertagsarbeiten werden gesondert berechnet.

(4) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuerpflicht besteht.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen.

(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahnkosten geltend zu machen.

(3) Bei größeren Projekten können Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt gestellt werden.

(4) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Nutzungsrechte / Urheberrecht

(1) Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Texte, Konzepte, Entwürfe, journalistischen Beiträge, Fotos, redaktionellen Inhalte und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.

(2) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck eingeräumt.

(4) Eine Weitergabe an Dritte, Mehrfachverwendung, Bearbeitung, Archivierung, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und kann gesondert vergütungspflichtig sein.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten – soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen – als Referenz zu verwenden.

§ 8 Korrekturen und Abnahme

(1) Der Auftraggeber hat gelieferte Leistungen unverzüglich zu prüfen.

(2) Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.

Anderenfalls gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Inhaltliche Änderungswünsche nach Freigabe oder außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Zusatzauftrag und werden gesondert berechnet.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Reputationsschäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Für Veröffentlichungen, Druckfehler nach Freigabe durch den Auftraggeber sowie die rechtliche Zulässigkeit kundenseitig gelieferter Inhalte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 10 Kündigung / Rücktritt

(1) Bereits erteilte Aufträge können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

(2) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber ist die bis dahin erbrachte Leistung vollständig zu vergüten.

Zusätzlich ist der Auftragnehmer berechtigt, den entgangenen Gewinn pauschal mit 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragsvolumens zu berechnen, sofern nicht ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

(3) Bereits begonnene Recherchen, reservierte Termine, gebuchte Produktionsleistungen und Fremdkosten sind vollständig zu erstatten.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen und internen Informationen.

Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: April 2021